Christoph Quasten (CDU)

Die Stadt Paderborn ist in Gemeindebezirke aufgeteilt, die von Bezirksausschüssen oder Ortsvorsteher vertreten werden (Neuenbeken durch den Ortsvorsteher). Die Wahl des Ortsvorstehers erfolgt unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates in Neuenbeken erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der Ortsvorsteher sollte in dem Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und müssen dem Rat angehören oder angehören können.
Der Ortsvorsteher hat insbesondere die Bevölkerung zu beraten und zu unterstützen sowie Anträge, Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen und an den Bürgermeister weiterzuleiten.
Aufgaben:
- Vertretung: Der Ortsvorsteher repräsentiert seinen Stadtteil und vertritt dessen Belange gegenüber dem Rat und der Verwaltung der Stadt Paderborn.
- Ansprechpartner: Er ist eine zentrale Anlaufstelle für die Einwohner, um deren Anliegen entgegenzunehmen.
- Kommunikation: Er leitet die Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft an den Rat oder die zuständigen Ausschüsse weiter.
- Informationspflicht: Er informiert die Bürger über wichtige Vorhaben und nimmt zu Planungen Stellung.
- Informationsgespräche: Er kann Einwohner zu Informationsgesprächen einladen, sofern Angelegenheiten, die den Rat betreffen, nicht ausgenommen sind.